Die Bergschaft


Am Montag, 8. April 2024, 20.15 Uhr findet die ordentliche Einungsversammlung im

Singsaal der Schulanlage Graben statt. 


Die Bergschaft Scheidegg ist eine der sieben Bergschaften in Grindelwald, die in seinen Grundzügen mehr als ein halbes Jahrtausend alt sind (Taleinungsbriefe aus den Jahren 1404 / 1538 / neueste Fassung 25.03.2002), und sich bewährt haben.

 

Jede Bergschaft ist mit dem Alp- und Talboden verbunden. So bilden sie noch heute die Gemeindebezirke der Gemeinde Grindelwald. Vor über 600 Jahren wurde festgelegt, wieviel Land im Tal eine Kuh für das Winterfutter braucht, dies wurde „Seyung“ genannt und gilt bis heute zur Berechnung mit wieviel Vieh die Alp bestossen wird. Dieses Land ergab dann ein Bergrecht an der zugehörigen Gemeinschaftsalp. So dürfen grundsätzlich noch heute nur Kühe auf die Alp, die im Grindelwaldtal den Winter verbracht haben. Das Bergrecht ist an das Land im Tal gekoppelt und darf weder verkauft noch gehandelt werden.

Der Taleinungsbrief ist seit 1538 gültig und wurde kontinuierlich den sich verändernden Zeitumständen schon fünf Mal angepasst, das letzte Mal im Jahre 2002. Aber die Grundgedanken der gemeinsamen Alpsömmerung, die Regelung von der Eignungsversammlung und Tagwannpflicht sind gleich geblieben. Die Statuten der Bergschaft Scheidegg sind im 2003 erneuert worden.

 

Die Pflicht jedes Grundstückbesitzers ist, sein ihm zugeteilter „Alphag“ (Alpzaun)  jedes Jahr instand zu stellen, auch wenn heute ein Chalet auf dem Land steht. So kommen auch Feriengäste mit einem Chalet zu ihrem „Chalethag“ auf der Alp.

 

Auf der Alp Scheidegg hat es zurzeit zu wenig taleigenes Vieh. Deshalb wird fremdes Vieh gesömmert, mit Ausnahmebewilligung durch die Taleignungskommission.

 

Marianne Tiefenbach hat sich in den letzten Jahren mit den Bergschaften hier im Tal stark auseinandergesetzt und aufschlussreiche Bücher geschrieben.

  • Bergschaften in Grindelwald

  • Alpkorporationen - traditionelle Institutionen nachhaltiger Landschaftsentwicklung